Wir kämpfen
um Ihr Recht

Wir kämpfen
um Ihr Recht.

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der eine umfassende Rechtsberatung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet? Dann sind Sie hier richtig.
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01 _____ Was machen wirDas Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Wahrung Ihrer Interessen.
Unsere Schwerpunkte:

VERTRAUEN
Die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist Vertrauen und Offenheit, nur so können wir Sie erfolgreich juristisch vertreten.
Zufriedenheit
Die Zufriedenheit unserer Mandaten liegt uns nicht nur am Herzen, sie ist unsere größte Motivation für unsere Arbeit.
Andreas Fedler

Andreas Fedler

Rechtsanwalt
VERKEHRSRECHT

VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesen und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen.
STRAFRECHT

STRAFRECHT

In der Rechtswissenschaft wird mit dem Strafrecht ein Rechtsgebiet beschrieben, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst.
ZIVILRECHT

ZIVILRECHT

Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen wie juristischen Personen) untereinander regelt.
ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.
INSOLVENZRECHT

INSOLVENZRECHT

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Wir helfen Ihnen gern weiter.
SCHULDNERBERATUNG

SCHULDNERBERATUNG

Schuldnerberatung bezeichnet die Hilfestellung, die für Menschen mit Schuldenproblemen oder in einer Situation der Überschuldung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht von Schuldnerberatungsstellen angeboten und durchgeführt wird.

SERVICE

Ein paar Dinge möchte ich gern herausstellen, die unsere Kanzlei für Sie attraktiv machen könnte.
Ziel unserer Kundenbetreuung ist eine längerfristige, persönliche Mandanten/ Anwalt Partnerschaft. Vertrauen, einander kennen und somit auch einschätzen können, sind nach unserer Meinung wichtige Aspekte im Anwalt-Mandaten-Verhältnis.

Wir bieten unseren Mandanten einen sehr direkten und schnellen Service. Eine transparente Kostenstruktur, schnelle und kurzfristige Terminierung, sowie durchgängige Erreichbarkeit sind wesentliche Bestandteile unseres Service für Sie.
Unser Aktionsradius ist nur auf den Kreis Schaumburg beschränkt, wir sind für Sie da, wo immer Sie uns benötigen.
Sie benötigen juristischen Beistand? Sprechen Sie uns an!

So erreichen Sie uns am schnellsten:
Mobil: 0172 - 51 29 473

In Verkehrsunfallangelegenheiten arbeiten wir mit dem KSC Service Center in Bad Nenndorf zusammen, unserem Nachbar. Sie haben hiermit nur kurze Wege bei der Schadensregulierung. KSC-Bad-Nenndorf
Ihr Team der Anwaltskanzlei Andreas Fedler
VERKEHRSRECHT/ VERKEHERSSTRAFRECHT
In meiner Kanzlei habe ich mich auf das Rechtsgebiet, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht spezialisiert.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesen und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einem zusammenhängendem Gesetzeswerk erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht eines der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.
Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoß).
Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel Frachtvertrag oder Gewährleistungsrecht beim Autokauf) und Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Schadenersatz und verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften).
Eine weitere mögliche Unterteilung des Verkehrsrechts ist eine Einteilung in allgemeines Verkehrsrecht und besonderes Verkehrsrecht. In Anlehnung an die verschiedenen Verkehrsträger gliedert sich das besondere Verkehrsrecht in Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Wasserverkehrsrecht und Seerecht. Meine Arbeit für meine Mandanten bezieht sich überwiegend auf das Straßenverkehrsrecht. Ein weiterer Rechtsbereich, auf den ich mich spezialisiert habe ist das Verkehrsstrafrecht.
Verkehrsstraftaten sind in Deutschland Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind entweder als Vergehen oder als Verbrechen strafbar.
Schutzzweck ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Strafvorschriften finden sich im 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG).
Wie Sie sich sicher denken können, finden die meisten Verkehrsstraftaten im Straßenverkehr statt.
An dieser Stelle vertrete ich Sie bei allen Vergehen rund um das Verkehrsstrafrecht.
Was können die Folgen sein? Schon eine einzige erhebliche Verkehrsstraftat kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, so dass die Straßenverkehrsbehörden eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen kann.

STRAFRECHT

In der Rechtswissenschaft wird mit dem Strafrecht ein Rechtsgebiet beschrieben, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen, sie sollen vielmehr zu einem rechtskonformen Verhalten gebracht werden. Das Strafrecht ist ein methodisch selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht staatliche Sanktionen vorgesehen sind.
Zum Strafrecht gehören dem Grundsatz nach alle Normen, die die Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und das Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) regeln, nach denen über einen Menschen eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist.Das Strafrecht ist ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts, was darauf begründet ist, dass es die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und dem Bürger regelt.
Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit, also den Tatbestand sowie derenjuristischen Folgen. Gesetzlich geregelt ist es in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Aussenwirtscvhaftsgesetz).
Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt.
Das Recht der Ordnungswidrigkeit gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.

Was unters Strafrecht fällt wird in der Aufteilung des Strafgesetzbuches beschrieben und ergibt sich wie folgt:
• Straftaten gegen das Leben, beispielsweise Mord, Totschlag etc. • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, beispielsweise durch Körperverletzung, Misshandlung etc.
• Straftaten gegen die persönliche Freiheit, beispielsweise durch Freiheitsberaubung, Menschenhandel, Erpressung etc. • Diebstahl und Unterschlagung • Raub und Erpressung • Begünstigung und Hehlerei • Betrug und Untreue • Urkundenfälschung • Insolvenzverschleppung • gemeingefährliche Straftaten wie beispielsweise Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Unfallflucht etc.
• Umweltstraftaten • Straftaten im Amt wie beispielsweise Bestechlichkeit, Rechtsbeugung etc.

Ich vertrete Sie bei allen Delikten rund ums Strafrecht, ob als Angeklagter oder Nebenkläger.
ZIVILRECHT
In der Rechtswissenschaft wird mit dem Strafrecht ein Rechtsgebiet beschrieben, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen, sie sollen vielmehr zu einem rechtskonformen Verhalten gebracht werden. Das Strafrecht ist ein methodisch selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht staatliche Sanktionen vorgesehen sind.
Zum Strafrecht gehören dem Grundsatz nach alle Normen, die die Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und das Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) regeln, nach denen über einen Menschen eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist. Das Strafrecht ist ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts, was darauf begründet ist, dass es die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und dem Bürger regelt. Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit, also den Tatbestand sowie deren juristischen Folgen. Gesetzlich geregelt ist es in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Aussenwirtschaftsgesetz).
Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt.
Das Recht der Ordnungswidrigkeit gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.

Was unter Strafrecht fällt wird in der Aufteilung des Strafgesetzbuches beschrieben und ergibt sich wie folgt:
• Straftaten gegen das Leben, beispielsweise Mord, Totschlag etc. • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, beispielsweise durch Körperverletzung, Misshandlung etc.
• Straftaten gegen die persönliche Freiheit, beispielsweise durch Freiheitsberaubung, Menschenhandel, Erpressung etc. • Diebstahl und Unterschlagung • Raub und Erpressung
• Begünstigung und Hehlerei • Betrug und Untreue • Urkundenfälschung • Insolvenzverschleppung • gemeingefährliche Straftaten wie beispielsweise Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Unfallflucht etc.
• Umweltstraftaten • Straftaten im Amt wie beispielsweise Bestechlichkeit, Rechtsbeugung etc.

Ich vertrete Sie bei allen Delikten rund ums Strafrecht, ob als Angeklagter oder Nebenkläger.

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Anke Bohle

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